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Warentermingeschäfte

Gehören Sie auch zu den glücklichen Menschen, die in Warentermingeschäften Ihr gesamtes Vermögen verloren haben? Haben Sie vielleicht mit Schweinehälften, Kaffee, Gold oder Sojabohnen - um nur einige Artikel zu nennen - an der Chicagoer Börse gehandelt? Oder haben Sie sich im Devisenhandel (vielleicht US-Dollar gegen Schweizer Franken), den Magen verdorben?

Wenn ja, dann können Sie sich diesen Artikel ersparen.

Warentermingeschäfte sind im Welthandel ein unverzichtbares Handelsinstrument. Der eigentliche Sinn dieser Geschäfte besteht darin, sich gegen übermäßige Preisausschläge für eine später zu liefernde Ware abzusichern. Ein Unternehmen welches mit Kaffee handelt, wird sich z.B. gegen steigende oder fallende Kaffeepreise absichern.

Ist beispielsweise mit einem steigenden Kaffeepreis zu rechnen, so wird dieses Unternehmen einen Kaffeekontrakt (Option den Kaffee zum gegenwärtigen Preis zu kaufen) abschließen der, vereinfacht dargestellt, etwa wie folgt aussieht: 

5.000 Sack Kaffee zum Preis von 175 Cent/lbs, Lieferung in 6 Monaten.

F? diese Kaufpreisoption wird der Unternehmer nunmehr einen "Risikozuschlag" von ca. 5 Cent /lbs bezahlen müssen. Der Kaffee kostet ihn also im Endeffekt 180 Cent/lbs.

Steigt der Kaffeepreis nun tatsächlich innerhalb dieser 6 Monate auf 200 Cent/lbs, dann hat dieser Unternehmer einen "satten" Gewinn gemacht. Fällt der Kaffeepreis auf 170 Cent/lbs dann hat der Unternehmer mit "Rosinen" gehandelt, denn seine teure "Preisabsicherung" ist nun wertlos und er hat einen Verlust von 10 Cent/lbs hinzunehmen.

Nun haben sich zahlreiche Firmen im Bereich der "Anlagenberatung" (sie schießen wie Pilze aus dem Boden und verschwinden genauso schnell wieder) gesagt:

"Was große Unternehmen können, können wir auch."

Unter diesem Motto werden Kleinanleger (ab 5.000,00 US-Dollar sind Sie dabei) mit verbotener Telefonwerbung, von psychologisch erstklassig geschulten Verkäufern, eingeworben - und "verheizt".

Dem Anleger wird dabei eine Kauf- oder Verkaufsoption verkauft, die im Falle der steigenden oder fallenden Preise (je nach Option = Put oder Call) eine "Hebelwirkung" auslöst, d.h. mit einer Option die 3.000,00 US-Dollar kostet können Sie z.B. Kaffee im Werte von 150.000,00 US-Dollar zum vorher vereinbarten Preis (175 Cent/lbs) kaufen. Diese Option wird dann von der Anlagenberatungsfirma ?er ein an der entsprechenden Börse zugelassenem Brokerhaus platziert.

Was soll ich Kaffee im Wert von 150.000,00 US-Dollar kaufen werden Sie nun fragen.

Sie kaufen nicht. Denn Ihre Option wird im Falle des steigenden Kaffeepreises weiterverkauft und Sie können dann einen Gewinn machen der sehr schnell bei 5.000,00 US-Dollar liegen kann. Abzüglich der "Servicekosten" (die bei den Anlageberatungsfirmen in der Regel zwischen 40 % - 45 % Ihrer Einlage betragen), verbleibt Ihnen dann also ein Gewinn von ? 3.000,00 US-Dollar.

Ist der Kaffeepreis "versehentlich" gefallen so sind Sie Ihr Geld komplett los. Der Einzigste der dann einen satten Gewinn gemacht hat, ist die Anlagenberatungsfirma, denn die hat sich bereits im Vorwege die "Servicekosten" (? 2.000,00 US-Dollar) einverleibt.

Gewinnen tut grundsätzlich einer. Die Anlagenberatungsfirma. Verlierer sind in der Regel mindestens 75 % - 90 % der Anleger.

Wenn Sie einmal eine solche "Anlagenberatungsfirma" Live erlebt haben, also mit eigenen Augen den Betriebsablauf studieren konnten, wenn Sie also Verkäufer beim Telefonieren auf den Tischen herumtanzen, die leeren Bierflaschen / Dosen gezählt und das Gebrüll bei einem erfolgreichen Abschluss mitbekommen haben, womöglich noch die feierliche "Hinrichtung" eines Kunden (wen fahren wir Heute in den "Knick"?) erlebt haben, dann sind Sie garantiert von derartigen Geschäften geheilt.

Zahlreiche Anlagenberatungsfirmen haben inzwischen das System perfektioniert. Die Anleger legen an, bekommen eine Eingangs- und Platzierungsbestätigung, dass eingezahlte Geld wird an einen Broker weitergeleitet, anschließend wieder abgerufen und über diverse Konten in der Schweiz oder in Luxemburg zurück an die Anlagenberatungsfirma geschickt.

Zwischenzeitlich bekommen Sie Kontoauszüge in denen Gewinne ausgewiesen werden, Verkäufer lügen Ihnen "das Blaue vom Himmel" herunter, Sie sind beeindruckt und schicken noch mehr Geld, irgendwann sind Sie nicht mehr in der Lage weiteres Geld zu schicken, dann bekommen Sie mit Glück noch einmal einen Kontoauszug in dem steht dann drin, das Sie leider alles verloren haben.

Sie werden stutzig, erkundigen sich bei einem seriösen Brokerhaus und stellen fest, dass die Daten in Ihrem Kontoauszug eigentlich nicht stimmen können. Nun werden Sie Böse, schalten einen Rechtsanwalt ein, der schreibt die Anlagenberatungsfirma an, hört von dieser erst nach der dritten Ermahnung, es wird alles bestritten, dann klagen Sie vor dem zuständigen Gericht, bekommen Recht, erlassen einen Mahnbescheid, dann einen Vollstreckungsbescheid, letztendlich schicken Sie den Gerichtsvollzieher los - und der übermittelt Ihnen, die Anlagenberatungsfirma ist unpfändbar, Sie stellen Konkursantrag, der kommt wegen Unzustellbarkeit zurück, denn zwischenzeitlich gibt es die Anlagenberatungsfirma leider nicht mehr.

Nun haben Sie nicht nur Ihr angelegtes Geld verloren, sondern noch sehr viel Geld f? die Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen in den "Sand gesetzt".

Es mag Sie nun trösten, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen diese "Anlagenberatungsfirma" eingeleitet hat, doch Ihr Geld bekommen Sie deswegen immer noch nicht zurück. Es ist und bleibt verschwunden, entweder längst ausgegeben oder auf Geheimkonten verbunkert.

Alles Spinnerei? Völlig überdreht der Autor?

So in den letzten Jahren allein in Norddeutschland 7 x (siebenmal!) passiert.

 

 

 

 

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