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Kettenkreditverträge mit RSV

Als Kettenkreditverträge werden Kreditverträge bezeichnet, die vor dem Auslaufen des ursprünglichen Kreditvertrages "aufgestockt" werden. Diese Form des Kreditvertrages wir vornehmlich von Teilzahlungsbanken angeboten.

Wird bei diesen Kreditverträgen jedes mal bei Aufstockung eine RSV (Restschuldversicherung) abgeschlossen, so erreichen diese Kreditverträge sehr schnell die Grenze der Sittenwidrigkeit, da in nahezu allen Fällen vergessen wird, die RSV mit in den effektiven Jahreszins einzurechnen.

Die Kosten der RSV sind im effektiven Jahreszinssatz zu berücksichtigen, wenn der Abschluss dieser Versicherung Bedingung der Bank für die Darlehensvergabe ist.

In der Regel wird eine Bearbeitungsgebühr nicht nur auf den beantragten Kredit von der Bank abgerechnet, sondern auch für den bereits längst ausgereichten, für den bereits eine Bearbeitungsgebühr entrichtet wurde.
Diese Maßnahme, führt ebenfalls zu einer deutlichen Erhöhung des anfängl. effektiven Jahreszinses. 

Ist die Grenze der Sittenwidrigkeit überschritten, so ist nur noch der Netto-Kredit an die Bank zurück zu zahlen - abzüglich bereits gezahlter Raten.

Ob die Grenze zur Sittenwidrigkeit überschritten ist, können wir relativ schnell feststellen - der Aufwand hierfür wird von uns pauschal mit 95,00 € zuzügl. MWSt. berechnet. Sollte anschließend ein umfassendes Gutachten zur Schadenermittlung - für eine gerichtliche Auseinandersetzung oder einen außergerichtlichen Vergleich - erforderlich werden, erhalten Sie ein entsprechendes Angebot, unter Anrechnung ihrer bereits geleisteten Zahlung.

 

 

 

 

 

© 1998 - 2010 [SV Jens Leschmann]. Alle Rechte vorbehalten. Stand: 04. März 2010