Jens Leschmann & Collegen
Kreditsachverständige
Unternehmensberater • QMB-Industrie
 

Kreditgutachten • Kreditsanierung • Unternehmenssanierung
Unternehmensberatung • Finanzierungen • Hypotheken • QM-Systeme


Mittelstr. 11 • 52388 Nörvenich

Tel.: 02421 - 22 31 886 • Fax: 02421 - 22 31 898 • Mobil: 0173 - 24 96 76 0  

 eMail: briefums.gif (4196 Byte)    

 

Startseite
Collegen & Referenzpartner
Kreditgutachten
Beratungsfehler- und Haftung
Vorfälligkeitsentschädigung
Zinsanpass. Kredite &  Konten
Wertstellungen (Konten)
Kettenkreditverträge mit RSV
Kreditsanierung
Finanzierungen/Hypotheken
Unternehmensberatung
Unternehmenssanierung
Unternehmenskapitalisierung
Zwangsversteigerungen
Insolvenzabwicklung
Qualitätsmanagement
Rechtsprechung
BGH-Urteile - Volltext -
Grauer Kapitalmarkt
Formulare
Links
TV & Presse
Anfahrt
Rechtliche Hinweise

Beratungsfehler, Beratungshaftung und Wissensvorsprung

In vielen Fällen, wo Personen und Unternehmen berechtigt sind Kreditmittel der öffentlichen Hand (KfW / EIB) in Anspruch zu nehmen, werden diese von den Kreditinstituten nicht angeboten. An Stelle dessen, werden den Personen Unternehmen eigene Kredite angeboten. Dieses stellt einen klassischen Beratungsfehler dar, der regelmäßig zu einer Beratungshaftung für das Kreditinstitut gegenüber dem Kreditnehmer führt.

Da Kreditinstitute der laufenden Rechtsprechung folgend, z.B. Urteil des OLG Celle 3 W 81/94, dem Kunden von sich aus auf mögliche (kostengünstigere) staatliche Finanzierungsalternativen hinweisen müssen - dieses die Sachbearbeiter aber (oft) aus Unkenntnis unterlassen, steht ihnen möglicherweise ein Erstattungsanspruch zu - nämlich die Differenz zur kostenintensiveren Finanzierung (u.a. Urteil des BGH, XI ZR 248/02).

Ein Beratungsfehler kann auch vorliegen, wenn das Kreditinstitut ihnen gegenüber einen Wissensvorsprung hat - und ihnen dieses Wissen verschweigt oder für sich ausnutzt.

Das kann z.B. bei einem Hypothekendarlehen der Fall sein, wo ihnen - trotzt stetig steigender Kapitalmarktzinsen - zu einer variablen Hypothek geraten wird, an statt zu einer Zinsfestschreibung - dieses Verhalten (Amerikanischer Banken) hat u.a. im Sommer 2007 indirekt zur sog. Subprimekrise geführt. 

Eine besonders häufige Variante von Beratungsfehlern ist das sog. Koppel- oder Verbundgeschäft. Hierbei werden dem Kunden miteinander verbundene Finanzprodukte angeboten. Die häufigste Verbindung ist hierbei die Variante der Lebensversicherung kombiniert mit einem Hypothekendarlehen - welches für die Dauer der Lebensversicherung zur Tilgung ausgesetzt wird. Wurde hierbei nicht explizit auf die möglicherweise anfallenden Mehrkosten hingewiesen, so bedeutet dieses einen eklatanten Beratungsfehler, der zur Beratungshaftung führen kann. Ist die Beratungshaftung festgestellt, haben Sie Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten. (Urteil des BGH, XI ZR 248/02). 

Zur begründeten Durchsetzung ihrer Ansprüche benötigen Sie in der Regel ein Kreditgutachten.

Haben Sie Fragen zu vorstehender Thematik - rufen Sie ruhig an oder schicken uns eine kurze E-Mail.

Direktkontakt: briefums.gif (4196 Byte)

 

 

 

 

© 1998 - 2010 [SV Jens Leschmann]. Alle Rechte vorbehalten. Stand: 04. März 2010