Jens Leschmann & Collegen
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Kreditgutachten

Haben Sie Streit mit Ihrer Bank/Sparkasse, Versicherung oder Fondsgesellschaft bzw. ist der Streit absehbar? Fühlen Sie sich Übervorteilt oder über "den Tisch gezogen"? Will man Sie bei der Vorfälligkeitsentschädigung übervorteilen? Zahlen Sie vielleicht entgegen aktueller Rechtsprechung zu hohe Zinsen für variable Hypothekendarlehen oder Kontokorrentkredite? Sind Sie bei Ihrer Unternehmensfinanzierung, Fondsbeteiligung usw. falsch beraten worden und haben womöglich einen erheblichen Vermögensschaden erlitten?

In zahlreichen Fällen wo der Streit mit einer Bank / Sparkasse / Versicherung / Fondsgesellschaft vorprogrammiert ist, kann ein Kreditgutachten wertvolle Hilfe leisten. In einem Kreditgutachten wird der Kreditsachverständige z.B. eine explizite Prüfung aller Zahlungs- und Zinsströme vornehmen. Die Verträge werden mit absoluter Genauigkeit untersucht, Finanzierungsalternativen werden geprüft und aufgezeigt. Des weiteren wird in einem Kreditgutachten selbstverständlich die aktuelle höchstrichterliche Rechtssprechung berücksichtigt und auch weitere Hinweise (sofern vorhanden und bekannt) zur höchstrichterlichen Rechtssprechung enthalten.

Ein Kreditgutachten wird jedoch keine Rechtsberatung enthalten - diese bleibt Rechtsanwälten und Rechtsbeiständen vorbehalten - ein Kreditgutachten wird aber die Grundlage für einen erfolgreichen Streit sein, sofern es dazu kommt. In den meisten Fällen wird aber die Bank / Sparkasse / Versicherung / Fondsgesellschaft - sofern Unregelmäßigkeiten vorhanden sind - einlenken und den Streit vermeiden. Die Praxis beweist, das in nahezu allen untersuchten Fällen z.T. erhebliche Unregelmäßigkeiten durch ein Kreditgutachten zu Tage gefördert wurden.

Insbesondere bei Darlehen und Kontokorrentkrediten mit variablen Zins, wird von den Kreditinstituten oftmals eine dem aktuellen Kapitalmarkt entsprechende Zinsanpassung  zu spät oder nur in ungenügender Höhe an den Kreditnehmer weitergereicht. Häufig kommt es auch bei gekündigten Hypothekendarlehen und Kontokorrentkrediten, der Höhe nach, zu gesetzlich nicht zulässigen Zinsberechnungen. Hieraus resultiert unter Umständen eine Differenz, zwischen dem was zulässig und dem was berechnet wird, die schnell mehrere Tausend Euro betragen kann.

Die Kosten für ein - gerichtsverwertbares - Kreditgutachten sind übrigens in den meisten Fällen viel geringer als Sie vielleicht erwarten, da wir uns exakt im gesetzlich vorgeschriebenen Kostenrahmens für gerichtlich bestellte Sachverständige (Gruppe 10) bewegenAktuell beträgt unser Stundensatz 95,00 € zuzügl. der ges. MWSt.

Beachten Sie bitte, dass bei einer Auftragserteilung ein angemessener Kostenvorschuss erforderlich wird. Der Kostenvorschuss beträgt in der Regel 1/3 der kalkulierten Gesamtkosten.

Für die Überprüfung einer Vorfälligkeitsentschädigung/Vorfälligkeitsentgeld (VFE), von vorzeitig abgelösten Darlehen berechnen wir pauschal 95,00 € incl. der ges. MWSt. Neben der ausführlichen Berechnung erhalten Sie dazu eine kurze Kommentierung. Wenn Sie hingegen ein gerichtsverwertbares Gutachten zur VFE benötigen, wird ein Stundensatz von 95,00 € zuzügl. der ges. MWSt. in Ansatz gebracht. 

Sollten Sie im Anschluss an ein Kreditgutachten einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen, so verweisen wir ausdrücklich auf unsere erfahrenen, partnerschaftlich verbundenen, Rechtsanwälte. Hierzu ist jedoch ein gesonderter Auftrag erforderlich.

In jedem Fall benötigen wír von Ihnen komplette Unterlagen in Kopie - Kreditverträge, Abrechnung der von der Bank/Sparkasse in Rechnung gestellten Vorfälligkeitsentschädigung. Bei Kreditgutachten die auch eine Verfolgung der Zahlungsströme berücksichtigen sollen, sind darüber hinaus die Kontoauszüge erforderlich.

Vorsicht ist vor Anbietern geboten, die Ihnen vorgenannte Dienstleistungen gegen ein Pauschalhonorar einschließlich Erfolgsbeteiligung anbieten - das kann richtig teuer werden. 

Ergänzend ist auf einen Beschluss des OLG Nürnberg vom 13.11.2000, Az. 4 W 3836/00 hinzuweisen:

Die Kosten eines vorprozessual eingeholten Privatgutachtens sind erstattungsfähig, wenn es aus Sicht der Partei notwendig war, um eine ausreichende Grundlage für die beabsichtigte Rechtsverfolgung zu schaffen.

Das OLG Celle kommt in seinem Urteil Az. 3 U 3/06 zu der gleichen Auffassung.

Die nachfolgend aufgeführten - anonymisierten - Original-Gutachten, können Sie sich kostenlos downloaden. Zum Lesen benötigen Sie den Acrobat-Reader.

Versuchter Betrug am Kunden durch eine Bank -  Unternehmensverkauf - Schaden 850.000 €

Versuchte Abzocke einer Bausparkasse - überhöhte Forderungsabrechnung - Schaden 36.200 €
 

Weitere Original-Gutachten, von Mitgliedern der SOS-Deutschland Interessengemeinschaft der Handwerker, können Sie auf der Webseite von SOS-Deutschland einsehen, diese Gutachten sind als PDF-Dateien hinterlegt und von den Auftraggebenden Mitgliedern zur Veröffentlichung freigegeben worden. Zum Öffnen und Lesen benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.

Haben Sie weitere Fragen? Schreiben Sie uns eine Mail - oder rufen Sie uns an - in der Regel sind wir von 10.00 h - 20.00 h für sie erreichbar - im Zweifelsfall auch am Wochenende.

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