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Gebührenschinderei

BGH XI ZR 219/98

Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung und Überwachung von Pfändungsmaßnahmen gegen Kunden von diesen Entgelt gefordert wird, verstoßen gegen § 9 AGB.

Im Klartext:

Wenn Ihnen Ihr Kreditinstitut im Zuge einer Kontenpfändung - von welcher Seite auch immer diese gekommen ist - noch Gebühren für die Bearbeitung und / oder Überwachung dieser Pfändung abverlangt, so ist dieses gesetzeswidrig und Sie können die vereinnahmten Gebühren zurückfordern.