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Zinsanpassungen, Kredite & Konten

Die Zinsanpassung bei variabel verzinsten Krediten und Konten (Kontokorrent- bzw. Girokonten), ist ein Dauerstreitthema zwischen Kreditinstituten und deren Kunden. Trotzt zahlreicher Urteile von Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten bis hin zum BGH gibt es unter den Kreditinstituten immer noch solche, die sich nicht an die laufende Rechtsprechung halten und z.B. erforderliche Zinsanpassungen nicht oder im nicht ausreichendem Maße vornehmen.

Hieraus resultiert für den betroffenen Kunden - je nach bisheriger Laufzeit des Darlehens / des Kontokorrentkontos - ein Schaden, der sehr schnell die Grenze von mehreren Tausend € überschreitet.

Bei Geschäftskunden, summiert sich dieser Schaden oftmals auch auf mehrere Zehntausend EUR, in Einzelfällen wird sogar die Millionen EUR - Grenze überschritten.

Gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH-Urteil XI ZR 78/08) ist zudem das sog. Äquivalenzgrundgefüge während der gesamten Laufzeit von Darlehen und Kontokorrentkreditkonten, bei zu behalten.

Das bedeutet, dass die ursprüngliche Zinsmarge der Bank/Sparkasse, die bei ursprünglichen Vertragsabschluss Geltung hatte, sich nicht erhöhen darf - Zinsen sind bei Kontokorrentkrediten und variablen Darlehen, regelmäßig so anzupassen, dass die Zinsmarge der Bank gleich bleibt. Dieses gilt auch für die Verlängerung (Prolongation) von festverzinslichen Darlehen.

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