Gutachten zum Darlehenswiderruf

Aufgrund von mangelhaften Widerrufsbelehrungen die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen, bestand (zunächst) für zahlreiche Bank- und Sparkassenkunden bis zum 21.06.2016 noch ein Widerrufsrecht für abgeschlossene Darlehens- und Kreditverträge.

Durch Urteil des EuGH Az.: C-66/19 vom 26.03.2020 ist unter engen Voraussetzungen auch jetzt noch ein Darlehesnwiderruf möglich – es ist aber in jedem Fall eine vorherige Abklärung – mit einem versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu empfehlen.

Daraus resultierend erfolgt bei einem (erfolgreichen) Darlehenswiderruf eine komplette Rückrechnung aller Leistungsraten mit Verzinsung nebst der Ermittlung gezogner Nutzungen. Mit der Folge, dass in den meisten Fällen der ursprüngliche Darlehensbetrag – unabhängig von bisherigen Tilgungsleistungen – ganz erheblich reduziert werden kann.

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen hierzu ein komplettes Gutachten, oder aber wir ermitteln ausschließlich ihren Anspruch bei erfolgreichen Darlehenswiderruf bzw. im Streiftfall bei Gericht anhängigen Darlehenswiderruf.

Die Erstellung von Kreditgutachten, berechnen wir Ihnen zum Stundensatz von 150,00 EUR zuzügl. MWSt. Für Gerichte erfolgt die Abrechnung von Gutachten in Ermangelung genauer Definition im KostRÄG 2021 nach dem (alten) JVEG Verg 13 + 20% = 150,00 EUR zuzügl. MwSt.