Zinsanpassungen, Kredite & Konten
Hieraus resultiert für den betroffenen Kunden – je nach bisheriger Laufzeit des Darlehens / des Kontokorrentkontos – ein Schaden, der sehr schnell die Grenze von mehreren Tausend € überschreitet.
Bei Geschäftskunden, summiert sich dieser Schaden oftmals auch auf mehrere Zehntausend EUR, in Einzelfällen wird sogar die Millionen EUR – Grenze überschritten.
Gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH-Urteil XI ZR 78/08) ist zudem das sog. Äquivalenzgrundgefüge während der gesamten Laufzeit von Darlehen und Kontokorrentkreditkonten, bei zu behalten.
Das bedeutet, dass die ursprüngliche Zinsmarge der Bank/Sparkasse, die bei ursprünglichen Vertragsabschluss Geltung hatte, sich nicht erhöhen darf – Zinsen sind bei Kontokorrentkrediten und variablen Darlehen, regelmäßig so anzupassen, dass die Zinsmarge der Bank gleich bleibt. Dieses gilt auch für die Verlängerung (Prolongation) von festverzinslichen Darlehen.
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