Die Kreditsanierung hat für die meisten Kreditinstitute in der heutigen Zeit Vorrang vor der sog. Sicherheitenverwertung (Zwangsversteigerung von Immobilien, Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung gegen Geschäftsführer, Insolvenzantragstellung gegen Unternehmen etc.). Diesen Umstand machen wir uns zu Nutzen.
Kreditsanierung für Immobilienkredite
In nahezu allen Fällen, in denen ein Immobilienkredit (Hypothekendarlehen) Not leidend wird und die Zwangsversteigerung bevorsteht, spielen Faktoren wie plötzlich einsetzende Arbeitslosigkeit, Ende der Wohnungsbauförderung, ausgeschöpfte Steuervorteile, steigende Zinsbelastung in der Nachfinanzierung, Mietenleerstände, oder fehlkalkulierte Renovierungs- Sanierungs- bzw. Baukosten die entscheidende Rolle. Diesem Umstand tragen wir dahingehend Rechnung, als das wir in Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrer Bank / Sparkasse ein Konzept zur bestmöglichen Schadenbegrenzung = Kreditsanierung entwickeln. Dieses Konzept kann – je nach Größe und Lage Ihrer Immobilie – z.B. die Aufteilung in Sondereigentum und daraus resultierend den geordneten Abverkauf bedeuten.
Kreditsanierung für Unternehmenskredite
In nahezu allen Fällen wo die Bank oder Sparkasse dem Unternehmer weitere Kredite verweigert oder die Kredite fällig stellt, hat zuvor der Unternehmer etwas versäumt. Nämlich seiner Informations- und Darstellungspflicht umfassend nachzukommen oder der Unternehmer hat schlicht und ergreifend am Markt vorbeigewirtschaftet. In den meisten Fällen können wir Hilfestellung geben. In Abstimmung mit Ihnen und Ihrer Bank / Sparkasse entwickeln wir ein Konzept zur Unternehmenssanierung / Kreditsanierung oder wenn bereits Insolvenzreife eingetreten ist, ein Konzept zur maximalen Schadenbegrenzung. In den meisten Fällen führt der Auftrag zur Kreditsanierung zur sofortigen Einstellung / Verhinderung von Zwangsmaßnahmen.
Kosten einer Konzeptionserstellung
Wir können Ihnen nicht mit absoluter Sicherheit sagen was eine Beratung oder Konzeptionserstellung zur Kreditsanierung kostet. Aber Sie können wählen. Entweder zwischen Pauschalarrangement – nach ausführlicher Analyse zum Festpreis – oder Abrechnung nach Tages- bzw. Stundensätzen.