Kreditsanierung

Die Kreditsanierung hat für die meisten Kreditinstitute in der heutigen Zeit Vorrang vor der sog. Sicherheitenverwertung (Zwangsversteigerung von Immobilien, Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung gegen Geschäftsführer, Insolvenzantragstellung gegen Unternehmen etc.). Diesen Umstand machen wir uns zu Nutzen.

Im Bereich der Kreditsanierung können wir Ihnen daher folgende Dienstleistungen anbieten:

Kreditsanierung für Immobilienkredite

In nahezu allen Fällen, in denen ein Immobilienkredit (Hypothekendarlehen) Not leidend wird und die Zwangsversteigerung bevorsteht, spielen Faktoren wie plötzlich einsetzende Arbeitslosigkeit, Ende der Wohnungsbauförderung, ausgeschöpfte Steuervorteile, steigende Zinsbelastung in der Nachfinanzierung, Mietenleerstände, oder fehlkalkulierte Renovierungs- Sanierungs- bzw. Baukosten die entscheidende Rolle. Diesem Umstand tragen wir dahingehend Rechnung, als das wir in Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrer Bank / Sparkasse ein Konzept zur bestmöglichen Schadenbegrenzung = Kreditsanierung entwickeln. Dieses Konzept kann – je nach Größe und Lage Ihrer Immobilie – z.B. die Aufteilung in Sondereigentum und daraus resultierend den geordneten Abverkauf bedeuten.

Grundsätzlich wird von uns aber dem Erhalt Ihrer Immobilie höchste Priorität eingeräumt.

Bei Selbstgenutzten Immobilien die in Zeiten der Hochzinspolitik erworben wurden und wo die Kredite wegen überhöhter Zinsbelastung Not leidend geworden sind, kann z.B. in den meisten Fällen durch eine Umfinanzierung zu besseren Zinskonditionen die entscheidende Entlastung = Kreditsanierung erwirkt werden. Dieses ist umso bedeutender, als das der Bundesgerichtshof am 01.07.1997 zwei Grundsatzurteile zur sog. Zinsvorfälligkeitsentschädigung gefällt hat. Weitere Grundsatzurteile diesbezüglich wurden vom BGH am 07.11.2000 und 30.11.2004 ausgesprochen.

In den meisten Fällen führt der Auftrag zur Kreditsanierung zur sofortigen Einstellung / Verhinderung von Zwangsmaßnahmen.

In jedem Fall benötigen wir von Ihnen komplette Unterlagen in Kopie – Kreditverträge, Grundbuchauszüge, Schriftverkehr Bank / Sparkasse, Schriftverkehr Amtsgericht, Kontoauszüge – des Weiteren im Original eine Selbstauskunft und eine kurze Chronologie der Geschehnisse. Letztendlich 3 – 4 Fotos vom Objekt und sofern vorhanden ein Verkehrswertgutachten.

Bitte beachten Sie, das bei bereits laufenden Zwangsversteigerungen oder Kreditkündigungen eine Umfinanzierung über andere Kreditinstitute nahezu aussichtslos ist. In den meisten Fällen können wir Ihnen allerdings Alternativen anbieten, die trotzt erheblicher Zusatzkosten, am Ende zu einer deutlichen Entlastung ihrer Verbindlichkeiten bei gleichzeitiger Restschuldbefreiung führen.

Kreditsanierung für Unternehmenskredite

In nahezu allen Fällen wo die Bank oder Sparkasse dem Unternehmer weitere Kredite verweigert oder die Kredite fällig stellt, hat zuvor der Unternehmer etwas versäumt. Nämlich seiner Informations- und Darstellungspflicht umfassend nachzukommen oder der Unternehmer hat schlicht und ergreifend am Markt vorbeigewirtschaftet. In den meisten Fällen können wir Hilfestellung geben. In Abstimmung mit Ihnen und Ihrer Bank / Sparkasse entwickeln wir ein Konzept zur Unternehmenssanierung / Kreditsanierung oder wenn bereits Insolvenzreife eingetreten ist, ein Konzept zur maximalen Schadenbegrenzung. In den meisten Fällen führt der Auftrag zur Kreditsanierung zur sofortigen Einstellung / Verhinderung von Zwangsmaßnahmen.

Da es sich bei einer Kreditsanierung bei Unternehmen und Firmen im Wesentlichen auch um eine generelle Sanierung handelt, sind die Kosten zu einen nicht unerheblichen Teil (bis zu max. 50 %) für kleine und mittlere Unternehmen – auf Antrag – über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erstattungsfähig. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen natürlich behilflich. Darüber hinaus können Sie in einigen Bundesländern u.Ust. auch einen gesonderten Zuschuss erhalten.

Was wir grundsätzlich nicht machen, ist die Durchführung einer Rechtsberatung – hierzu wenden Sie sich bitte direkt an einen Rechtsanwalt!

Kosten einer Konzeptionserstellung

Wir können Ihnen nicht mit absoluter Sicherheit sagen was eine Beratung oder Konzeptionserstellung zur Kreditsanierung kostet. Aber Sie können wählen. Entweder zwischen Pauschalarrangement – nach ausführlicher Analyse zum Festpreis – oder Abrechnung nach Tages- bzw. Stundensätzen.