Nach dem die Verbraucherzentralen einen signifikanten Mangel = ungültige Zinsklauseln in nahezu allen Verträgen festgestellt haben und daraus resultierend zu einem ganz erheblichen Teil die Sparer finanziell benachteiligt wurden, ist ein Dauerstreit zwischen Sparern und Kreditinstituten entbrannt.
Dieser Dauerstreit wird immer öfter vor den Gerichten ausgefochten.
Mit Urteilen des BGH vom 09.07.2024 – Az.: XI ZR 40/23 und XI ZR 44/23 – ist nunmehr hinsichtlich der Berechnungsmethode Rechtssicherheit geschaffen worden.
Diese Gutachten werden von uns ausnahmslos nur für Gerichte gefertigt. Für Gerichte erfolgt die Abrechnung von Gutachten in Ermangelung genauer Definition im KostRÄG 2021 nach dem (alten) JVEG Vergütungsgruppe 13 + 20% = 150,00 EUR zuzügl. MwSt.
Umfassende Standardnachberechnungen für Prämiensparverträge werden – konkurrenzlos günstig – von speziell darauf spezialisierten Sachverständigen, im Auftrage der Verbraucherzentralen angeboten.