Unternehmenssanierung

Unternehmenssanierung / Firmensanierung

Die Unternehmenssanierung oder Firmensanierung hat in den letzten Jahren – gegenüber der bisherigen Praxis der Zerschlagung / Insolvenz – deutlich an Gewicht gewonnen.

Immer mehr Banken und Sparkassen neigen dazu, einem tragfähigen Sanierungskonzept zur Unternehmenssanierung unter Beiziehung der Kreditgarantiegemeinschaften / Bürgschaftsbanken, zuzustimmen und an konstruktiven Kreditlösungen mitzuarbeiten. Wie immer, bestimmen auch hier Ausnahmen die Regel.

In einigen Bundesländern sind darüber hinaus spezielle Sanierungskredite / Bürgschaften über Landeseigene Einrichtungen erhältlich.

Da im Zuge von „BASEL III“ die Kreditinstitute zusehends „zugeknöpft“ gegenüber neuen Krediten sind, wird eine Unternehmenssanierung immer schwieriger. Warten Sie daher bitte nicht, bis sich die Mahn- und Vollstreckungsbescheide zu einem unübersichtlichen Stapel auftürmen – denn dann besteht bereits Insolvenzantragspflicht. Beachten Sie bitte, dass in diesem Zusammenhang eine Rechtsberatung ausschließlich über unsere partnerschaftlich verbundenen Rechtsanwälte erfolgt – hierzu ist aber in der Regel ein gesonderter Auftrag erforderlich.

Des Weiteren ist – bedingt durch Basel III – mit Bonitäts- und Risikoabhängigen Zinsen zu rechnen, d.h. schlechte Bonitäten bzw. hohe Risiken bedingen einen z.T. erheblichen Zinsaufschlag.

Um eine Unternehmenssanierung durchführen zu können, ist in der Regel ein umfassendes Gutachten zur Unternehmenskonsolidierung erforderlich. Damit Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage darüber haben, ob Ihr Unternehmen überhaupt sanierungswürdig ist. Es wird dabei zuvor eine Evaluierung Ihres Unternehmens von mir / uns vorgenommen – zum Festpreis. Diese Evaluierung zur Unternehmenssanierung ist dann die Grundlage für ein umfassendes Gutachten, welches zur wesentlichen Entscheidungsgrundlage für Kreditinstitute / Kreditgarantiegemeinschaften / Bürgschaftsbanken wird. Die Erstellung erfolgt dabei in der Regel in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit meinen Partnern.

Dabei wird strengstens darauf geachtet, dass eine gewisse „Risikoverteilung“ hinsichtlich der Kosten zwischen Ihnen und mir / uns erfolgt. Das heißt neben einem vergünstigten Tagessatz – speziell für die Unternehmenssanierung – ist auch noch eine Erfolgskomponente von 30 % in der Honorarabrechnung enthalten. Daran vermögen Sie vielleicht die Seriosität unseres Angebotes erkennen. Zusätzlich ist ein nicht unerheblicher Teil der Kosten für die Unternehmenssanierung – auf Antrag – über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erstattungsfähig. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen natürlich behilflich. Darüber hinaus können Sie in einigen Bundesländern u.Ust. auch einen gesonderten Zuschuss erhalten.

Sollte eine Konsolidierung auf üblichen Wege (Bank / Sparkasse) nicht möglich sein, so besteht in vielen Fällen auch die Möglichkeit die Unternehmenssanierung über eine Unternehmenskapitalisierung vorzunehmen. Dieses setzt allerdings voraus, dass bei Ihnen resp. Ihrem Unternehmen noch eine gewisse Liquidität verfügbar ist.

Sofern bei einer möglichen Unternehmenssanierung auch rechtliche Fragen zu klären bzw. abzuhandeln sind, besteht selbstverständlich die Möglichkeit dieses über unsere partnerschaftlich verbundenen Rechtsanwälte vornehmen zu lassen. Beachten Sie bitte, dass in solchen Fällen eine gesonderte Beauftragung des Rechtsanwaltes erforderlich ist.